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Warnung vor Telefonaufträgen für Eintragungen in Online-Branchendienste

Ich möchte an dieser Stelle vor einer Situation warnen, die leider immer wieder aufkommt und nachfolgend in ihrer prinzipiellen Struktur beschrieben wird. Meinen Kunden empfehle ich in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihre Mitarbeiter auf diese Sache hinweisen und eine allgemeine Anweisung zum Umgang damit bekanntgeben. So ist die Chance höher, dass niemand in Ihrem Unternehmen unabsichtlich in diese Falle tappt.

Der Aufbau des Telefonanrufes

Es geht ein Einruf ein, bei dem sich der/die Anrufende vorstellt und erklärt, dass man anrufe, weil nun der Testzeitraum für einen Online-Brancheneintrag abgelaufen sei oder der nächste Buchungszeitraum anfangen würde. Die Art der Formulierung suggeriert dabei, es gäbe bereits eine längere Zusammenarbeit oder aber z. B. der Chef hätte die Sache schon abgesegnet und es wäre reine Formsache. Oft wird es anscheinend auch so formuliert, dass man nur die bisher eingetragenen Angaben über die Firma abgleichen möchte und der Angerufene doch sicher bestätigen möchte, dass der Eintrag nun ein weiteres Jahr im Branchenverzeichnis XYZ auftauchen soll.

Danach erfolgt dann laut Aussage einiger Betroffener ein sogenannter Kontrollanruf, in dem sich der Anrufende alles nochmal bestätigen lässt. Dieser Anruf wird aufgenommen und soll wohl zur Bestätigung des Auftrages z. B. vor Gericht dienen.

Das Problem bei der Sache

Aus meiner persönlichen Sicht liegt das Problem darin, dass durch den aufgebauten Zeitdruck sowie geschickte Formulierung versucht wird, eine Bestätigung zu ergattern, die dann als Auftrag gewertet werden kann. Liest man im Internet entsprechende Berichte Betroffener, wird schnell klar, dass die unüberschaubare Situation möglicherweise bewusst eingesetzt und aufgebaut wird. Dabei handelt es sich wohl oft um Aufträge, die nicht zustande gekommen wären, wenn der/die Angerufene mehr Zeit gehabt hätte um im Unternehmen nachzufragen.

Mein Vorschlag

Erteilen Sie generell telefonisch keine Aufträge. Wenn mir Angebote telefonisch unterbreitet werden, verlange ich deshalb prinzipiell, dass mir diese schriftlich zugesandt werden und erkläre, dass ich nicht gewillt bin, einen Auftrag rein auf telefonischer Basis zu erteilen.

So haben Sie die nötige Ruhe um sich die Unterlagen anzusehen und zu entscheiden, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt bzw. ob in der Firma tatsächlich schon eine vorhergehende veraltete Beauftragung vorliegt, die verlängert werden soll. In vielen Fällen wird übrigens abgewunken wenn Sie nach schriftlichen Unterlagen fragen bzw. Sie erhalten diese nie.

Quellen: ein betroffener Kunde von mir sowie Berichte von anderen Betroffenen im Internet
Anmerkung: Das ist natürlich keine Rechtsberatung. Sollte Ihnen etwas ähnliches passiert sein, empfehle ich auf jeden Fall, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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